Rechtsprechung
BGH, 26.09.2017 - 4 StR 342/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,40000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB
Doppelverwertungsverbot beim schweren Raub - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen schweren Raubes; Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen schweren Raubes; Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Mal wieder Doppelverwertungsverbot - Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 235
- NStZ-RR 2018, 34
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.08.1999 - 2 StR 342/99
Schwere räuberische Erpressung; Gaspistolen; Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 26.09.2017 - 4 StR 342/17
Der - aus Sicht des Angeklagten geplante - Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel gehört aber zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1999 - 2 StR 342/99, StV 1999, 597). - BGH, 08.01.2014 - 5 StR 596/13
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei einer Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 26.09.2017 - 4 StR 342/17
Angesichts der zahlreichen, vom Landgericht bei der Festsetzung der Rechtsfolgen rechtsfehlerfrei herangezogenen Strafschärfungsgründe besorgt der Senat auch mit Blick auf § 46 Abs. 3 StGB nicht, dass die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe auf der für sich genommen rechtlich bedenklichen Erwägung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 596/13) beruht, wonach sich auch die gemeinschaftliche Begehungsweise zum Nachteil des Angeklagten auswirke.
- BGH, 12.01.2021 - 1 StR 451/20
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der geplante und umgesetzte Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel bereits zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 342/17 Rn. 10 …und vom 4. August 1999 - 2 StR 342/99 Rn. 2). - LG Landshut, 29.03.2021 - 6 KLs 405 Js 4607/20
Rechtskräftige Verurteilung wegen schweren Raubes nach Aufhebung und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der geplante und umgesetzte Einsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel bereits zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 342/17 Rn. 10 …und vom 4. August 1999 - 2 StR 342/99 Rn. 2).